26
Mai
2008

Formularien

Das klasse Ziel der Gleichberechtigung wurde in Deutschland knapp verfehlt.
Ein hübscher Anhaltspunkt für diese These:
Der Antrag auf Elterngeld.
Unter Punkt N des Formulars („Nichtselbständige Arbeit“) werde ich da gefragt, ob ich Mutterschaftsgeld erhalten habe.
Äh: Nö.
Gegen „Vaterschaftsgeld“ würde ich mich aber nicht wehren.
Auch schön: Die Frage, ob ich einen „Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung“ erlitten habe.
Nein, mein Chef war so freundlich, über meine fremdhormongesteuerte Launenhaftigkeit ohne Gehaltskürzungen hinwegzusehen.
Gegenfrage: Hätte das gezählt?
In den Erläuterungen der Elterngeldstelle wird der zaghafte Versuch unternommen, diese Übermutterung aufzufangen:
„Im Antragsvordruck wird die neutrale Bezeichnung ‚Elternteil 1’ und ‚Elternteil 2’ verwendet. Damit wird eine Vorfestlegung auf ‚Mutter’ und ‚Vater’ vermieden. Diese Zuordnung wird den Antragstellern überlassen.“
Aha.
Das heißt also, wir können uns jetzt aussuchen, wer Mutter und wer Vater ist?
In den Angaben zum Einkommen findet sich übrigens noch ein hübscher Fehler, der das holzschnittartige „Mutter-Vater-Denken“ in unserer Republik auch sehr schön verdeutlicht.
Das Formular ist aufgeteilt in „Einkommen VOR der Geburt des Kindes“ und „Einkommen NACH der Geburt des Kindes“.
Bei den allermeisten Paaren, die ihre Elternzeit untereinander 50:50 aufteilen, bleibt ja wohl in den ersten Monaten die Mutter zuhause beim Kind und der Vater geht weiter arbeiten, um dann nach 5,6,7 Monaten zu übernehmen. Papa trägt natürlich brav bei „Einkommen NACH der Geburt des Kindes“ die Einkünfte ein, die er in diesen 5,6,7 Monaten erzielt hat – nur um sich dann von der Elterngeldstelle anpfeifen zu lassen:
„WIE, Sie haben WÄHREND der Elternzeit VOLL gearbeitet? WOFÜR wollen SIE denn noch ELTERNGELD?!“
Gemeint ist also nicht das „Einkommen NACH der Geburt des Kindes“, sondern ein eventuelles „Einkommen WÄHREND Ihrer Elternzeit“. Das genau so zu schreiben hätte allerdings eine nicht hinzunehmende Erleichterung beim Ausfüllen für den Elternteil 2 bedeutet. Oder Teil 1, wenn sie der Vater ist.
So ist das eben mit der Muttersprache in unserem Vaterland.
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